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Abmeldung des Autos Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch : Zulassungsdienst Neuss

Abmeldung des Autos

Für unsere Dienstleistungen stellen wir Ihnen eine Servicepauschale in Rechnung.
Diese beträgt für die Zulassungsstellen des des Rhein-Kreises Neuss 15,95 Euro pro Vorgang.
Kennzeichen berechnen wir Ihnen mit 12,50 Euro pro Schild.
Preise für gewerbliche Kunden mit höherem Auftragsvolumen auf Anfrage.

 

Außerbetriebsetzung eines Kfz/Abmeldung
Ein zugelassenes Kraftfahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug nach einiger Zeit erneut wieder zugelassen werden soll oder ob es dauerhaft außer Betrieb gesetzt bleibt, etwa wegen Verschrottung oder Ausfuhr in das Ausland.

 

Die Außerbetriebsetzung wird im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Beide Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugbrief und -schein) werden dem Halter wieder ausgehändigt. Es wird keine gesonderte Bescheinigung darüber mehr ausgestellt!

 

Bei Fahrzeugen aus dem Rhein-Kreis Neuss werden Finanzamt und Versicherung automatisch über die Außerbetriebsetzung informiert. Bei auswärtigen Fahrzeugen wird das zuständige Straßenverkehrsamt unterrichtet. Von dort erfolgt dann die Meldung an das Finanzamt und die Versicherung.

 

Was passiert mit der Kennzeichen-Kombination?
Der bisherige Halter kann sich dieses Kennzeichen für das selbe Fahrzeug für einen Zeitraum von 12 Monaten gegen eine Gebühr von 2,60 € reservieren lassen. Bei auswärtigen Kennzeichen ist dies nicht möglich. Das bisher zugeteilte Kennzeichen wird nach Ablauf einer Karenzzeit von 11 Tagen für den Kennzeichen-Pool frei gegeben

 

Wiederzulassungs-Frist
Ein Fahrzeug kann innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung am Wohnort des Halters unter Vorlage der Fahrzeugpapiere sowie gültigen Nachweisen über eine durchgeführte Hauptuntersuchung und einer Abgasuntersuchung wieder zugelassen werden.

 

Diese Unterlagen benötigen Sie

    Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • die amtlichen Kennzeichen
  • Verbleibserklärung des Halters über das Fahrzeug nach § 15 FZV (wird bei der Außerbetriebsetzung ausgefüllt)
  • Gebühren: ab 5,90 Euro
               


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